{"id":48,"date":"2019-06-03T13:02:35","date_gmt":"2019-06-03T13:02:35","guid":{"rendered":"http:\/\/energietisch-dessau.de\/?page_id=48"},"modified":"2019-06-03T13:08:40","modified_gmt":"2019-06-03T13:08:40","slug":"verein-und-ziele","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/energietisch-dessau.de\/?page_id=48","title":{"rendered":"Verein und Ziele"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Weniger Energieverbrauch und effiziente Anwendungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Energietisch Dessau ist aus einer bundesweiten Kampagne zur \nC02-Vermeidung hervorgegangen. Seit 1996 unterst\u00fctzte die Deutsche \nBundesstiftung Umwelt (DBU) mehrere Kommunen bei deren Anliegen, \nb\u00fcrgerschaftliche Initiativen zum Klimaschutz zu f\u00f6rdern.<br>\nNach etwa zwei Jahren engagierter Diskussion, welche Arbeitsschwerpunkte\n f\u00fcr Dessau die richtigen seien, gr\u00fcndeten 12 Frauen und M\u00e4nner aus \nDessau im September 1997 den Verein.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Seine ersten Schwerpunkte waren und sind:<\/h4>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Anregungen geben f\u00fcr energiesparendes Bauen und Modernisieren<\/li><li>Energiesparen in \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden durch Unterst\u00fctzung des kommunalen Energiemanagement<\/li><li>Anregen und Unterst\u00fctzen der Errichtung von Solaranlagen und anderen Techniken zur Nutzung erneuerbare Energien<\/li><li>Mitarbeit bei der Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzepts der Stadt<\/li><li>Unterst\u00fctzung von Schulprojekten (Energieteams) zur \nEnergieeinsparung, bei denen ein Teil der eingesparten Mittel in die \nSchulen zur\u00fcckflie\u00dft<\/li><li>Durchf\u00fchrung von Vortragsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen des Klimaschutzes<\/li><li>Pflege der Zusammenarbeit mit anderen Umweltvereinen der Stadt<\/li><li>Mitwirkung bei der j\u00e4hrlich vom Umweltamt organisierten Agenda Wochen<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>(Auszug aus dem ersten Flyer des Energietisch\u2019s, 1998)<br>\nDie Arbeitsschwerpunkte verschieben sich immer wieder mal, aber immer \ngeht es um weniger Verbrauch, effizientere Anwendungen prinzipiell \nknapper und endlicher Ressourcen und die sinnvolle Nutzung erneuerbarer \nEnergiequellen f\u00fcr alle Energieanwendungen bis hin zur Abl\u00f6sung fossiler\n Energietr\u00e4ger.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung des Energietisch Dessau e. V.<\/h2>\n\n\n\n<p>Stand: 8. September 1997<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"http:\/\/energietisch-dessau.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/satzung_energietisch_dessau_2011_10.pdf\">satzung_energietisch_dessau_2011_10<\/a><a href=\"http:\/\/energietisch-dessau.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/satzung_energietisch_dessau_2011_10.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Postadresse<\/h4>\n\n\n\n<p>Energietisch Dessau e. V.<br>\nc\/o energie abc<br>\nAskanaische Str. 156<br>\n06842 Dessau-Rosslau<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a71 Name und Sitz<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u00bbEnergietisch Dessau e. V.\u00ab, nach \nerfolgter Eintragung im Vereinsregister, die alsbald ersucht werden \nsoll, mit dem Zusatz eingetragener Verein (e. V.) | (2) Sitz des Vereins\n ist Dessau<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a72 Zweck<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Zweck des Vereins ist es, Ma\u00dfnahmen zur Energieeinsparung und zur\n rationellen und umweltschonenden Energieverwendung mit der allgemeinen \nZielstellung des Klimaschutzes vorzuschlagen und bei der Durchf\u00fchrung zu\n unterst\u00fctzen sowie \u00f6ffentliche Veranstaltungen zu dieser Thematik \ndurchzuf\u00fchren. Er dient der Information der \u00d6ffentlichkeit und \nunterst\u00fctzt die Umsetzung geeignet kommunaler Aufgaben und des \nEnergiekonzepts der Stadt Dessau. (2) Der Verein ist \u00fcberparteilich und \nnicht konfessionell. (3) Der Verein wirkt mit seinen Vorschl\u00e4gen und der\n \u00d6ffentlichkeitsarbeit auf die Verwaltung und die B\u00fcrgervertretungen \nein.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige \nZwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der \nAbgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in \nerster Linie eigenn\u00fctzige Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr \nsatzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine \nZuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch \nAusgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch \nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. (2) Mitglieder des\n Vorstandes und Projektverantwortliche k\u00f6nnen f\u00fcr ihre Vereinsarbeit \neine angemessene, pauschale Verg\u00fctung erhalten. \u00dcber die H\u00f6he \nentscheidet die Mitgliederversammlung unter Ber\u00fccksichtigung der \nHaushaltslage des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a74 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h4>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a75 Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person des privaten und\n \u00f6ffentlichen Rechts wer-den, die die Satzung anerkennt. (2) \u00dcber den \nschriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher \nMehrheit. (3) Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Die H\u00f6he des \nMitgliedsbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. (4) \nDer Mitgliedsbeitrag ist zu beginn eines jeden Kalenderjahres f\u00e4llig. \nBei Beitritten im Laufe des Kalenderjahres ist ebenfalls der volle \nJahresbeitrag zu entrichten. Bei Austritt ist der Mitgliedsbeitrag f\u00fcr \ndas laufende Kalenderjahr noch zu zahlen. (5) Die Mitgliedschaft endet \na) Durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gerichtet an ein \nVorstandsmitglied, b) Durch Ausschluss aus dem Verein gem\u00e4\u00df Abs. 6, c) \nMit dem Tod des Mitglieds, d) Durch Ausschluss mangels Interesse, der \ndurch den Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden kann, wenn ohne \nGrund f\u00fcr mindestens zwei Jahre die Beitr\u00e4ge nicht entrichtet worden \nsind. (6) Ein Mitglied, das in erheblichem Ma\u00dfe gegen Vereinsinteressen \nversto\u00dfen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein \nausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied zu\n h\u00f6ren. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu \nbegr\u00fcnden und dem Mitglied mit Ein-schreiben gegen R\u00fcckschein \nzuzustellen. Es kann innerhalb der Frist von einem Monat ab Zu-gang \nschriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. \u00dcber die Berufung \nentscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der \nBerufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem \nAusschlie\u00dfungsbeschluss. (7) Beim Ausscheiden aus dem Verein besteht \nkein Anspruch des ausscheidenden Mitglieds bez\u00fcglich des \nVereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a76 Organe des Vereins<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Organe des Vereins sind: (a) Der Vorstand, (b) Die \nMitgliederversammlung (c) Der Revisor (2) Den Organen k\u00f6nnen nur \nMitglieder angeh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a77 Der Vorstand<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei Mitgliedern \n(1. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart). (2) \nVorstand im Sinne des \u00a7 26 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch sind der Vorsitzende \nund sein Stellvertreter; jeder vertritt einzeln. Ausgaben mit einem \nGegenstandswert von mehr als 1.000,\u2013 Euro bed\u00fcrfen jedoch der Zustimmung\n der Mitgliederversammlung. (3) Der Vorstand und der Revisor werden von \nder Mitgliederversammlung auf die Dauer von 1 Jahren in geheimer Wahl \noder \u00f6ffentlich, wenn kein Widerspruch erfolgt, einzeln gew\u00e4hlt. Er \nbleibt im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des \nVorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, w\u00e4hlt der Vorstand ein \nErsatzmitglied f\u00fcr den Rest der Amtsdauer des aus-geschiedenen \nVorstandsmitglieds nach. (4) Der 1. Vorsitzende hat folgende Aufgaben \n(a) den Verein nach au\u00dfen zu vertreten; (b) den Vorstand und die \nMitgliederversammlung einzuberufen und deren Sitzungen zu leiten; (c) \ndringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Gesch\u00e4fte zu \nbesorgen; hiervon hat er dem sonst zust\u00e4ndigen Organ sp\u00e4testens in \ndessen n\u00e4chster Sitzung Kenntnis zu geben; (d) f\u00fcr den Verein zu handeln\n (5) Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand \nentscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen, zu denen er \nmindestens viermal j\u00e4hrlich zusammentritt und \u00fcber die eine \nNiederschrift zu fertigen ist. Die Einladung ergeht mit einer Frist von \neiner Woche durch den Vorsitzenden, im Falle einer Verhinderung durch \nden stellvertretenden Vorsitzenden. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden\n mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der \nVorsitzende.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a78 Die Mitgliederversammlung<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich vom 1. \nVorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen \ndurch pers\u00f6nliche Einladung mittels einfachen Briefs einzuberufen. Dabei\n ist die vom Vorstand vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen. Die \nTagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erg\u00e4nzt oder\n ge\u00e4ndert werden. (2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere \nfolgende Aufgaben: (a) Genehmigung des Haushalts f\u00fcr das folgende \nGesch\u00e4ftsjahr, (b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des \nVorstandes \u00fcber die Arbeit im Berichtszeitraum und \u00fcber die \nZusammenarbeit mit den kommunalen Organen, (c) Bericht des Revisors, (d)\n Entlastung des Vorstandes, (e) Wahl des Vorstandes und des Revisors, \n(f) Festsetzung der H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages, (g) Beschl\u00fcsse \u00fcber \nSatzungs\u00e4nderung und Vereinsaufl\u00f6sung, (h) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Berufung \neines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vor-stand. (3) Der \nVorstand schl\u00e4gt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung vor, die \ndurch Beschluss der Mitgliederversammlung erg\u00e4nzt oder ge\u00e4ndert werden \nkann. In der Mitgliederversammlung ist Vertretung auch bei der Aus\u00fcbung \ndes Stimmrechts zul\u00e4ssig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die \nMehrheit der erschienen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des\n Vorsitzenden des Vorstandes. \u00dcber die Art der Abstimmung entscheidet \nder Vorstand. Wahlen erfolgen entsprechend der Regelung in \u00a7 7 Abs. 3 \nSatz 1. Beschl\u00fcsse, durch die die Satzung ge\u00e4ndert wird, bed\u00fcrfen die \nMehrheit von dreiviertel der erschienen Mitglieder. (4) Der Vorstand hat\n unverz\u00fcglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das \nVereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder \ndie Einberufung schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde, \nfordern. (5) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein \nProtokoll aufzunehmen, das vom Sitzungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu\n unterzeichnen ist. Diese Niederschrift muss den Mitgliedern innerhalb \nvon 6 Wochen zug\u00e4nglich sein; Einwendungen k\u00f6nnen nur innerhalb eines \nMonats, nachdem die Niederschrift zug\u00e4nglich gemacht worden ist, erhoben\n werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a79 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung\n mit einer Mehrheit von dreiviertel der erschienen Mitglieder \nbeschlossen werden. (2) Bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins \noder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins\n an die Stadt Dessau, die es gemeinn\u00fctzig unmittelbar und ausschlie\u00dflich\n zur F\u00f6rderung von Energiesparma\u00dfnahmen zu verwenden hat. N\u00e4heres \nbeschlie\u00dft die Mitgliederversammlung, deren Beschl\u00fcsse allerdings erst \nnach Einwilligung des Finanzamts ausgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. Vorstehende \nSatzung in ge\u00e4nderter Form wurde am 8. September 1997 in Dessau von der \nMitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weniger Energieverbrauch und effiziente Anwendungen Der Energietisch Dessau ist aus einer bundesweiten Kampagne zur C02-Vermeidung hervorgegangen. Seit 1996 unterst\u00fctzte die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) mehrere Kommunen bei deren Anliegen, b\u00fcrgerschaftliche Initiativen zum Klimaschutz zu f\u00f6rdern. 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